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Unterausschuss zum Oö. Jagdgesetz: Freier Zugang zur Natur konnte abgesichert werden

11. Januar 2024

Unterausschuss zum Oö. Jagdgesetz: Freier Zugang zur Natur konnte abgesichert werden

Fotocredit: MecGreenie

SPÖ-Landwirtschaftssprecher Mario Haas: „Detailfragen wurden im heutigen Unterausschuss beantwortet!“

Mit der heutigen zweiten und letzten Sitzung gingen die eingehenden Unterausschussberatungen zum neuen Oö. Jagdgesetz zu Ende. Der SPÖ gelang es dabei, ihr wichtiges Anliegen nach freiem Zugang zur Natur abzusichern, ist SPÖ-Landwirtschaftssprecher Mario Haas froh: „Im aktuellen Entwurf konnten auch auf Druck der SPÖ Lösungen zum Thema Wildruhezonen und Jägersteige gefunden werden, welche die Betretung des Waldes zu Erholungszwecken an sich nicht einschränken. Auch haben wir klargestellt, dass das Mitführen von Kameras und Ferngläser nicht unter sogenannte ‚Gegenstände die das Fangen und Töten von Wild erleichtern‘ fällt, die nur Jäger dabeihaben dürfen“. Haas begrüßt die Weiterentwicklung des Jagdrechts mit Schaffung der Gemeindejagdvorstände mit mehr Möglichkeiten und die neuen professionalisierten Schlichter:innen für Wildschäden. Er bedankt sich für die breite Beteiligung aus der Bevölkerung durch viele fachkundige Stellungnahmen und persönliche Zuschriften.

Nach 60 Jahren zeitgemäßes Jagdrecht überfällig

Aus Haas‘ Sicht war eine zeitgemäße Neufassung des Oö. Jagdgesetzes nach 60 Jahren dringend nötig. Dabei ist auch eine gewisse Entbürokratisierung begrüßenswert: „Es ist richtig die Wildschadensfragen weg von der Ortsebene hin zu sowohl von der Landwirtschaftskammer als auch dem Jagdverband anerkannten Experten zu legen. Mit der Bestellung von Jagdverwalter:innen durch die Gemeindejagdvorstände und Mitsprache bei Wildfütterungen werden Rechte der Grundbesitzer als Träger des Jagdrechts aufgewertet. Der bisherige Verpachtungszwang fiel damit weg. Wege der Bewirtschaftung für einen gesunden klimafitten Wald werden gleichzeitig erleichtert“. Auch Haftungsfragen für Jagdeinrichtungen wie Hochstände für die Grundbesitzer wurden geklärt. Bei Pächterwechsel müssen solche Einrichtungen an die neue Jagdgesellschaft weitergegeben oder sonst entfernt werden.

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