Landesregierung beschließt Heizkostenzuschuss für Heizperiode 2020/2021
LAbg. Sabine Promberger: „Heizkostenzuschuss kann ab 11. Jänner auf den Gemeindeämtern beantragt werden“

Die jährlichen Heizungskosten stellen für hilfebedürftige Personen eine große Belastung dar, weshalb diese Personen mit der Gewährung des Heizkostenzuschusses in die Lage versetzt werden sollen, diese ohne Beeinträchtigung ihrer ohnedies schwierigen wirtschaftlichen Situation zu bezahlen. Landtagsabgeordnete Sabine Promberger ist überzeugt: „Mit dem Heizkostenzuschuss werden bedürftige Personen, für welche die Heizkosten ein finanzielles Risiko darstellen, unterstützt.“
Aus diesem Grund ist vorgesehen, auch für die Heizperiode 2020/2021 vom Land Oberösterreich an diesen Personenkreis einen Heizkostenzuschuss zu gewähren. Dieser Heizkostenzuschuss orientiert sich grundsätzlich hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen als auch hinsichtlich dessen Abwicklung an jenem für die vergangene Heizperiode. Eine Erweiterung hinsichtlich der Gruppe der anspruchsberechtigten Personen gegenüber dem Vorjahr erfolgt insofern, als Personen, die Leistungen nach dem Oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetzt (Oö. SOHAG) beziehen, einen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben, sofern das monatliche Netto-Haushaltseinkommen des Jahres 2020 die festgesetzten Netto-Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Antragsfrist: 11. Jänner bis 23. April 2021
Landtagsabgeordnete Sabine Promberger erinnert zudem an die Antragsfrist im kommenden Jahr: „Der Heizkostenzuschuss kann ab11. Jänner 2021 bis zum 23. April 2021auf den Gemeindeämtern beantragt werden.“
Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe folgender Beträge nicht übersteigt:
- Alleinstehende EUR 950
- Ehepaare/Lebensgemeinschaft EUR 1500
- für jedes minderjährige Kind mit Familienbeihilfe EUR 240
- für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt EUR 520
- für jede weitere erwachsene Person im Haushalt EUR 350
- Freibetrag Lehrlingsentschädigung EUR 232,49