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Öffnen der Forststraßen zum Mountainbiken

11. August 2015

Öffnen der Forststraßen zum Mountainbiken

Bewegung in freier Natur ist ein unverzichtbarer Beitrag zur körperlichen Gesundheit

Oberösterreich droht hier den Anschluss an andere Bundesländer zu verlieren

2. Landtagspräsidentin Gerda Weichsler-Hauer:
Forststraßen-Öffnung ist sinnvoll und notwendig!

Bewegung in freier Natur ist ein unverzichtbarer Beitrag zur körperlichen Gesundheit und Fitness und damit ein wichtiges gesellschaftliches und soziales Anliegen mit weitreichenden Folgen. Der Wald bietet eben diesen Raum für Bewegung und Entspannung!
Der Gesetzgeber spricht dem Wald laut §§ 1 u. 6 Forstgesetz mehrere Funktionen zu: Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungsfunktion. Diese Regelung ermöglicht damit dem Erholungssuchenden das legale Betreten des Waldes für Freizeit und Gesundheit. Radfahren im Wald ist jedoch in Österreich ausschließlich auf dafür genehmigten und gekennzeichneten Routen erlaubt. Diese Regelung bringt viele BikerInnen zwangsweise immer wieder in die Illegalität.

So gibt es in Oberösterreich 16.000 Kilometer an „LKW-befahrbaren“ Forststraßen, aber nur 700 Kilometer (das entspricht zirka 4 Prozent des Streckennetzes) davon dürfen legal von RadfahrerInnen befahren werden. „Das Verbot von Radfahren auf Forststraßen ist ein Anachronismus. Deshalb treten wir für die Öffnung der Forststraßen ein, so wie das auch die Naturfreunde in ihrer Kampagne ‚Freie Fahrt‘ einfordern“, stellt die 2. Landtagspräsidentin Gerda Weichsler-Hauer klar. Die SPÖ hat dazu auch einen Initiativantrag im Oö. Landtag eingebracht, der bislang aufgrund der ablehnenden Haltung der ÖVP noch nicht beschlossen werden konnte.

Gesetzlicher Anachronismus:
Als vor 40 Jahren das für Forststraßen relevante Forstgesetz beschlossen wurde, hat es einfach noch keine Mountainbikes gegeben. Deshalb fehlt die Erlaubnis für das Befahren mit dem Fahrrad während es beispielsweise mit Skiern (zB. für SkitourengeherInnen im Winter) zu Erholungszwecken erlaubt ist. „Heute gehört Radfahren in seinen vielfältigen Formen zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten. Unsinnige Barrieren wie das Fahrverbot auf Forststraßen müssen abgeschafft werden“, fordert Weichsler-Hauer. Für Naherholung und Tourismus entstünde so ein enormes zusätzliches Potential – ohne Kosten zu verursachen.

Miteinander im Vordergrund:
Wesentlich ist es für die SPÖ dabei, dass die Grundregeln des Miteinanders beachtet werden: Beim Befahren von Forststraßen muss für FußgängerInnen Vorrang gelten, es ist generell auf halbe Sicht – also bremsbereit zu fahren, um Risikosituationen zu verhindern und es muss die nötige Rücksicht auf die Tier- und Pflanzenwelt eingehalten werden.
„Wenn die Forststraßen mit starker öffentlicher Förderung für das Befahren von LKWs gebaut werden, dann müssen sie auch für die Öffentlichkeit zum Radfahren geöffnet werden. Insbesondere die ÖVP ist gefordert, hier nicht zum Erfüllungsgehilfen der GrundbesitzerInnen zu werden, sondern gemeinsam mit der SPÖ die Chancen für FreizeitsportlerInnen und Tourismus zu nutzen“, so Weichsler-Hauer.

Fair Play-Regelkatalog für BikerInnen

• Fußgänger haben Vorrang – wir machen rechtzeitig auf uns aufmerksam.
• Wir respektieren Mensch, Natur und Tiere.
• Wir fahren auf halbe Sicht und haben unser Bike jederzeit unter Kontrolle.
• Wir befahren ausschließlich genehmigte Routen und Forststraßen.
• Wir biken innerhalb festgesetzter Tageszeiten. Nicht in der Dämmerung und nicht in
der Nacht.
• Wir biken verantwortungs- und rücksichtsvoll.
• Forststraßen sind überwiegend private Straßen mit öffentlichem Verkehr, d.h. es gelten
• die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
• Erste Hilfe leisten ist Pflicht!

Haftungsverantwortung gerecht aufteilen:
Gesetzliche Regelung besser als Verträge!
Eine ausgewogene und gerechte Haftungsregelung für GrundeigentümerInnen, WandererInnen und RadfahrerInnen wäre mit einer Haftungsanpassung im § 176 Abs. 4 des Forstgesetzes machbar. RadfahrerInnen würden damit in den Kreis der Haftungsbegünstigten aufgenommen werden. Für WandererInnen und WaldeigentümerInnen bzw. ForststraßenhalterInnen würde sich gegenüber der derzeitigen Rechtslage keine Änderung ergeben. Den/die ForststraßenhalterIn trifft die eingeschränkte Wegehalterhaftung, d.h. nur für Vorsatz (z.B. ein über die Forststraße gespanntes Seil oder dgl.) und grobe Fahrlässigkeit; die Beweislast liegt bei den MountainbikerInnen. Im Vergleich dazu haftet der/die ForststraßenhalterIn bei Vertragshaftung für den verkehrssicheren Zustand im weiten Umfang, d.h. sowohl für Vorsatz als auch für jeden Grad der Fahrlässigkeit.

Beeinträchtigung der Forststraßen:
Auf Forststraßen, welche für das Befahren durch sehr schwere Holzbringungsfahrzeuge konzipiert sind, scheint eine Beeinträchtigung derselben durch RadfahrerInnen eher unrealistisch. Weit verbreitet kann man jedoch die Beeinträchtigung des Waldbodens durch ebendiese Holzbringungsmaschinen erkennen.
Landtagsabgeordnete Sabine Promberger:
Mountainbiken eröffnet neue Tourismus-Perspektiven!

In der ExpertInnen-Diskussion im Oö. Landtag am 25. Juni 2015 waren sich die PraktikerInnen einig, dass Mountainbiken ein hohes Potential für den Tourismus bietet. „Oberösterreich droht hier den Anschluss an andere Bundesländer zu verlieren – denn auch in Salzburg und Tirol sind bereits zehn- bis zwanzig Mal so viele Forststraßen für FreizeitbikerInnen geöffnet worden. Der zuständige Tourismuslandesrat Strugl ist gefordert, diese große Chance für die regionale Wertschöpfung nicht länger brach liegen zu lassen“, warnt SPÖ-Tourismussprecherin Sabine Promberger.

Die Vertreter der Alpinvereine – von Naturfreunden und Alpenverein – haben bei den Landtagsberatungen zum Mountainbiken auf Forststraßen ein weiteres Kernproblem in Oberösterreich aufgezeigt: Von Seiten der WaldbesitzerInnen werden vertragliche Lösungen blockiert.

Es gibt daher keine Alternative zur gesetzlichen Öffnung von Forststraßen, um diese sinnvolle Form des Freizeitsports zu legalisieren. Das hohe Potential der 16.000 Kilometer an Forststraßen in Oberösterreich kann derzeit nicht genutzt werden. Im Gegensatz dazu beweisen Salzburg und Tirol, was bereits jetzt machbar wäre – mit 10- bis 20-Mal mehr geöffneten Forststraßen für MoutainbikerInnen.
Miteinander funktioniert, wie Modellregionen belegen
Die Erfahrung in bereits bestehenden Mountainbike-Regionen in Tirol oder in Saalbach-Hinterglemm belegen, dass das Miteinander auf den bereits geöffneten Forststraßen bestens funktioniert. Es gibt keine erhöhten Unfallzahlen und auch von Konflikten ist keine Rede. „Deshalb ist es richtig und notwendig, jetzt weiterzuarbeiten und das hohe Tourismuspotential der MountainbikerInnen für Oberösterreich zu nutzen. Die guten Vorschläge der Alpinvereine für Fair Play und Miteinander bieten dafür geeignete Rahmenbedingungen“, ist Landtagsabgeordnete Sabine Promberger sicher.

Potentialanalyse für Mountainbiken auf Forststraßen gefordert
Mit zirka 800.000 Mountainbike-BesitzerInnen allein im Inland ist dieser Freizeitsport ein beachtliches Breitenphänomen. Freizeitangebote für MountainbikerInnen bieten daher sowohl im Bereich der Naherholung für die einheimische Bevölkerung als auch für nationalen und internationalen Tourismus große Perspektiven. „Bei der zukünftigen Entwicklung des Salzkammergut-Tourismus könnte Mountainbiken zum entscheidenden Baustein werden. Für Gastronomie, für Seilbahnbetriebe und für die regionalen Beherbergungsbetriebe könnte so ein wertvoller Schritt in Richtung Ganzjahresauslastung gelingen“, argumentiert Promberger. Der zuständige Tourismuslandesrat Dr. Michael Strugl müsse daher umgehend eine Potentialanalyse für Mountainbiken auf Forststraßen erstellen. „Es wäre für die Region ein schlimmer Verlust, den Anschluss an den aufstrebenden Mountainbike-Trend zu verlieren“, warnt Promberger. Im Nachbarland Bayern oder in der erfolgreichen Tourismusregion Gardasee ist Mountainbiken auf Forststraßen hingegen zur Freude der Biker-Community gestattet.

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